Abmahnung

Eine Abmahnung liegt vor, wenn der AG in einer für den AN hinreichend erkennbaren Art und Weise dessen Leistung oder Verhalten konkret bemängelt und damit den Hinweis verbindet, dass das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall bis hin zur Kündigung gefährdet ist. Die Abmahnung muss nach dem Vorfall zeitnah erfolgen. Eine bestimmte Form