Glossar

Ehegattenunterhalt

Es gibt zwei Arten von Ehegattenunterhalt, nämlich Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Der Ehegattenunterhalt richtet sich nicht nach Tabellen, sondern ist immer konkret zu berechnen und richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die durch die/das Einkommen geprägt sind. Als Einkommen zählt auch, das Wohnen im eigenen Haus, siehe Wohnvorteil.

2020-05-18T16:32:53+02:00

Eheliche Güterstände

Es gibt drei eheliche Güterstände, nämlich, die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche geregelte Güterstand, der als Folge der Heirat eintritt. Wenn die Eheleute einen anderen Güterstand wählen wollen (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) muss dies in einem notariellen Ehevertrag erfolgen.

2020-05-18T16:31:18+02:00

Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses und wird grundsätzlich für maximal 6 Wochen gezahlt.

2020-05-18T16:49:24+02:00

Erwerbsschaden

Erwerbsschaden ist der Schaden der durch den Verlust von Arbeits- oder Erwerbseinkommen aufgrund vorübergehender oder dauernder Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit entsteht, auch als Verdienstausfall bezeichnet.

2020-05-18T16:39:40+02:00
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