Ehegattenunterhalt
Es gibt zwei Arten von Ehegattenunterhalt, nämlich Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Der Ehegattenunterhalt richtet sich nicht nach Tabellen, sondern ist immer konkret zu berechnen und richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die durch die/das Einkommen geprägt sind. Als Einkommen zählt auch, das Wohnen im eigenen Haus, siehe Wohnvorteil.