Glossar

Zugewinnausgleich

Um den Zugewinnausgleich zu ermitteln, ist der Zugewinn des jeweiligen Ehegatten während der Ehe festzustellen. Dafür ist das Anfangs- und das Endvermögen eines jeden Ehegatten zu ermitteln. Zugewinn ist das Vermögensplus, das nach Abzug des Anfangsvermögens vom Endvermögen bleibt. Soweit ein Ehegatte während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt hat,

2020-05-18T16:31:37+02:00

Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das jeweilige Vermögen der Ehegatten deren Eigentum bleibt und es durch die Heirat nicht gemeinschaftliches Vermögen wird. Das gilt auch für Vermögen, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Wenn ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen erworben hat als der andere Ehegatte, steht letzterem, am Ende

2020-05-18T16:30:45+02:00
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