Arbeitsrecht
Längst bestimmt nicht nur der eigentliche Arbeitsvertrag die Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses. Betriebliche Vereinbarungen, Tarifverträge, immer wieder geänderte Gesetze und nicht zuletzt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bilden die Grundlage jedes einzelnen Beschäftigungsverhältnisses. Große Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu. Diese Rechtsprechung nimmt unmittelbar Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht.
Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer
Hierzu gehören insbesondere die Themen: Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Aufhebungsvertrag, Befristung, Betriebsübergang, Elternzeit, Kündigung, Lohnfortzahlung, Mutterschutz, Schwangerschaft, Tarifrecht, Teilzeit, Urlaub, Zeugnis.
Prozessvertretung
Unser grundsätzliches Ziel ist es, bereits außergerichtlich das optimale Ergebnis für unsere Mandanten zu erreichen. Lässt sich aber ein Konflikt nicht außergerichtlich beilegen, hilft nur noch der Gang vor das Arbeitsgericht. Eine Vielzahl prozessualer Besonderheiten und Fristen im Arbeitsrecht sorgt für eine Unmenge von Stolperfallen. Die anwaltliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten ist daher praktisch ein „Muss“.
Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten.