Verkehrs- und Unfallrecht

Das Verkehrs- und Unfallrecht beinhaltet die Regulierung von Unfällen, ebenso wie die Verteidigung in Bußgeld- oder entsprechenden Strafverfahren.

Jeder kann einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, aus welchem Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche entstehen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche erscheint auf den ersten Blick einfach.

In der Praxis bereiten aber Versicherungen bei der Schadensregulierung oftmals Probleme und versuchen, berechtigte Ansprüche gänzlich in Frage zu stellen oder zu kürzen.

Bitte beachten Sie: Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel die Anwaltskosten des Geschädigten in vollem Umfang tragen.

Sie sollten daher nicht ohne anwaltliche Hilfe agieren und schon gar nicht selbst gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung Angaben machen, sondern möglichst frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Ihre Interessen auch wirklich durchsetzen können.

Zu klären sind Fragen wie

  • Gutachterkosten
  • Abrechnung auf Totalschadenbasis
  • Restwertangebot der Versicherung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagenkosten
  • Ummeldekosten
  • Kostenpauschalen
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfallschaden und dergleichen.

Sofern der Unfall von einer Polizeidienststelle aufgenommen wurde, ist es ratsam Akteneinsicht zu beantragen, um die objektiven Umstände des Ereignisses und eventuelle Zeugenaussagen in Erfahrung zu bringen.

Akteneinsicht ist aber nur über einen Rechtsanwalt möglich. Je eher wir unsere Vertretung gegenüber der Polizei anzeigen können, umso schneller erhalten wir die benötigten Informationen und können Ihren Fall zügig vorantreiben.

Unser Leistungsspektrum

  • Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren
  • Verkehrsverwaltungsrecht (Zulassung von Fahrzeugen, Erteilung von Fahrerlaubnissen)

Erfahren Sie mehr:

Allgemeines
Sollte Ihnen ein Vergehen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorgeworfen werden, gilt es zunächst einmal, Zurückhaltung zu bewahren.

In der Regel ist es immer günstiger, gegenüber den Ermittlungsbehörden lediglich Angaben zur Person, aber keine Angaben zur Sache zu machen. Auch einer Ladung durch die Polizei müssen Sie keine Folge leisten. Dies gilt sowohl im Bußgeld- als auch im Strafverfahren.

Unbedachte Äußerungen können auch den Versicherungsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gefährden. Diese muss nämlich nur dann die Kosten Ihrer Vertretung übernehmen, wenn Ihnen kein vorsätzlich begangenes Delikt zur Last gelegt wird.

Bußgeldverfahren
Die meisten straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen und Rotlichtverstöße.

Hier gilt es in erster Linie zu überprüfen, ob das Messverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und ob die Geräte regelmäßig überprüft wurden. In Ausnahmefällen kann es eventuell eine Rechtfertigung für den von Ihnen begangenen Verkehrsverstoß geben.

Weitere in der Praxis problematische Ordnungswidrigkeiten sind das Erlöschen der Betriebserlaubnis, Fahrzeug- und Ladungsmängel, Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten.

Schon im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, um möglichst frühzeitig die Strategie festlegen zu können. Dies kann im Übrigen auch Geld sparen.

Sollte das Verfahren gegen Sie nicht mangels ausreichendem Nachweis oder wegen geringer Schuld eingestellt werden, ergeht in der Regel ein Bußgeldbescheid. Diesbezüglich gibt es gesetzlich festgelegte Regelsätze und Richtwerte.

Darüber hinaus besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbotes. Dies hängt in der Regel von der Schwere des Verstoßes ab.

Rechtsmittel
Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Hier gilt es Fristen zu wahren. Auch insoweit ist es also wichtig, dass Sie möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Einem Einspruch schließt sich die mündliche Verhandlung vor Gericht an.

In diesem Zusammenhang besteht zum Beispiel die Möglichkeit, durch geschicktes Verhandeln die Höhe des Bußgeldes herabzusetzen, oder aber ein Fahrverbot durch Erhöhung des ursprünglichen Bußgeldes zu vermeiden.

Verkehrsstrafrecht
Wir verteidigen Sie in allen Delikten rund um den Straßenverkehr.

Gerade auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig zunächst einmal Aussagen zur Sache gegenüber den Verfolgungsbehörden zu vermeiden, bevor der Verteidiger nicht Akteneinsicht erhalten hat.

All die Fragen im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung sowie Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sind sehr speziell und erfordern entsprechende Rechtskenntnisse.

Das Gleiche gilt für die im Zusammenhang mit diesen Delikten stehenden Fragen der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Unter diesem Begriff verstehen wir in erster Linie die Unterstützung in allen Angelegenheiten rund um die Fahrerlaubnis, wenn nicht ein Gericht, sondern die Verwaltungsbehörde handelndes Organ ist. Hierzu gehören auch Fragen der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU).

Hierher gehören aber auch Probleme im Zusammenhang mit Zulassung von Fahrzeugen.

Jeder kann einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, aus welchem Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche entstehen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche erscheint auf den ersten Blick einfach.

In der Praxis bereiten aber Versicherungen bei der Schadensregulierung oftmals Probleme und versuchen, berechtigte Ansprüche gänzlich in Frage zu stellen oder zu kürzen.

Bitte beachten Sie:

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel die Anwaltskosten des Geschädigten in vollem Umfang tragen.

Sie sollten daher nicht ohne anwaltliche Hilfe agieren und schon gar nicht selbst gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung Angaben machen, sondern möglichst frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Ihre Interessen auch wirklich durchsetzen können.

Zu klären sind Fragen wie

  • Gutachterkosten
  • Abrechnung auf Totalschadenbasis
  • Restwertangebot der Versicherung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagenkosten
  • Ummeldekosten
  • Kostenpauschalen
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfallschaden und dergleichen.

Sofern der Unfall von einer Polizeidienststelle aufgenommen wurde, ist es ratsam Akteneinsicht zu beantragen, um die objektiven Umstände des Ereignisses und eventuelle Zeugenaussagen in Erfahrung zu bringen

Akteneinsicht ist aber nur über einen Rechtsanwalt möglich. Je eher wir unsere Vertretung gegenüber der Polizei anzeigen können, um so schneller erhalten wir die benötigten Informationen und können Ihren Fall zügig vorantreiben.