Verkehrs- und Unfallrecht
Das Verkehrs- und Unfallrecht beinhaltet die Regulierung von Unfällen, ebenso wie die Verteidigung in Bußgeld- oder entsprechenden Strafverfahren.
Jeder kann einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, aus welchem Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche entstehen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche erscheint auf den ersten Blick einfach.
In der Praxis bereiten aber Versicherungen bei der Schadensregulierung oftmals Probleme und versuchen, berechtigte Ansprüche gänzlich in Frage zu stellen oder zu kürzen.
Bitte beachten Sie: Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel die Anwaltskosten des Geschädigten in vollem Umfang tragen.
Sie sollten daher nicht ohne anwaltliche Hilfe agieren und schon gar nicht selbst gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung Angaben machen, sondern möglichst frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Ihre Interessen auch wirklich durchsetzen können.
Zu klären sind Fragen wie
- Gutachterkosten
- Abrechnung auf Totalschadenbasis
- Restwertangebot der Versicherung
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagenkosten
- Ummeldekosten
- Kostenpauschalen
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfallschaden und dergleichen.
Sofern der Unfall von einer Polizeidienststelle aufgenommen wurde, ist es ratsam Akteneinsicht zu beantragen, um die objektiven Umstände des Ereignisses und eventuelle Zeugenaussagen in Erfahrung zu bringen.
Akteneinsicht ist aber nur über einen Rechtsanwalt möglich. Je eher wir unsere Vertretung gegenüber der Polizei anzeigen können, umso schneller erhalten wir die benötigten Informationen und können Ihren Fall zügig vorantreiben.