Bau- und Werkvertragsrecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den mit der Planung und Ausführung befassten Personen, wie Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern und Handwerkern.
In seinem Kern ist das private Baurecht geregelt im Werkvertragsrecht des BGB. Hinzu kommen Spezialgesetze wie die VOB und die HOAI.
Wir beraten und vertreten sowohl Handwerker, Architekten und Ingenieure als auch die Bauherren
Unser Bemühen geht dahin, auftretende Probleme möglichst außergerichtlich zu regeln.
Oftmals erforderlich ist aber bereits im Vorfeld die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens, um etwaige Mängel gerichtsverwertbar festzuhalten.