Risikoausschluss
Bei einem Risikoausschluss wird ein bestimmter Gefahrumstand von Anfang an vom Versicherungsschutz ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme.
Bei einem Risikoausschluss wird ein bestimmter Gefahrumstand von Anfang an vom Versicherungsschutz ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme.
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den eine Versicherung bei der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung an den Versicherungsnehmer zurückbezahlt.