Überschussbeteiligung
Bei einer Lebensversicherung steht dem Versicherungsnehmer eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven zu. Die Überschussbeteiligung, sowie die Bewertungsreserven sind durch komplizierte Rechnungen jährlich zu ermitteln. Ein Teil der Überschüsse wird während der Vertragslaufzeit dem Vertragsguthaben zugeteilt. Bewertungsreserven und der Schlussüberschussanteil wird am Ende der Vertragslaufzeit zugeteilt.