Glossar

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Diese wird in der Region Würzburg vom Bauamt der Stadt Würzburg bzw. des LRA Würzburg erteilt.

2020-06-15T18:17:04+02:00

Abkömmling

Abkömmlinge sind alle in gerader Linie miteinander verwandten Personen, also die Kinder und Kindeskinder = Enkel, sowie deren Kinder = Urenkel

2020-05-18T13:58:59+02:00

Abmahnung

Eine Abmahnung liegt vor, wenn der AG in einer für den AN hinreichend erkennbaren Art und Weise dessen Leistung oder Verhalten konkret bemängelt und damit den Hinweis verbindet, dass das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall bis hin zur Kündigung gefährdet ist. Die Abmahnung muss nach dem Vorfall zeitnah erfolgen. Eine bestimmte Form

2020-05-18T16:47:01+02:00
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