Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Diese wird in der Region Würzburg vom Bauamt der Stadt Würzburg bzw. des LRA Würzburg erteilt.