Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge, = Sorge um das Wohl und Wehe des Kindes, z. B. Gesundheit, Ausbildung und die Vermögenssorge. Grundsätzlich soll die elterliche Sorge von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt werden, auch im Falle der Scheidung.