Staffelmiete

Vereinbarung des Mietzinses in Schriftform für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe. Der Mietzins muss jeweils mind. ein Jahr unverändert bleiben und betragsmäßig ausgewiesen sein. Eine Erhöhung des Mietzinses aus anderen Gründen ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens 4 Jahre seit Abschluss des Staffelmietvertrages ausgeschlossen