Sozialauswahl
Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung werden in der Regel nicht alle Arbeitnehmer entlassen. Im Rahmen vergleichbarer Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber eine Auswahl zu treffen. Hierbei sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Hierzu gehören die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine mögliche Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.