Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das jeweilige Vermögen der Ehegatten deren Eigentum bleibt und es durch die Heirat nicht gemeinschaftliches Vermögen wird. Das gilt auch für Vermögen, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.
Wenn ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen erworben hat als der andere Ehegatte, steht letzterem, am Ende der Ehe, ein Zugewinnausgleich zu.