Zugewinnausgleich

Um den Zugewinnausgleich zu ermitteln, ist der Zugewinn des jeweiligen Ehegatten während der Ehe festzustellen. Dafür ist das Anfangs- und das Endvermögen eines jeden Ehegatten zu ermitteln. Zugewinn ist das Vermögensplus, das nach Abzug des Anfangsvermögens vom Endvermögen bleibt. Soweit ein Ehegatte während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt hat,