Der Versorgungsausgleich findet am Ende der Ehe statt und ist der Ausgleich der Renten- und Pensionsanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. Dazu werden bei den jeweiligen Versorgungsträgern Auskünfte über die Rentenanwartschaften eingeholt, die während der Ehe erworbenen wurden. Mit der Ehescheidung werden dann jeweils die Hälfte der ehelichen Anwartschaften auf das Rentenkonto des anderen Ehegatten übertragen.