Hat der Arbeitnehmer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch vertragswidriges Verhalten herbeigeführt oder an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mitgewirkt, ohne dafür einen Wichtigen Grund zu haben kann das Arbeitslosengeld bis zu einer Dauer von 12 Wochen gesperrt werden. Bei der Sperrzeit verkürzt sich die Gesamtdauer der Auszahlung des Arbeitslosengeldes um den Zeitraum der Sperre. Eine Sperrzeit kann auch aus anderen Gründen verhängt werden.