Bei einem selbständigen Beweisverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Antragsverfahren, welches in der Regel der Vermeidung oder Vorbereitung einer potentiellen Klage dient und feststellen soll, ob eine bestimmte Tatsache wie etwa ein Mangel bei einem Bauvorhaben oder einem erworbenen Gegenstand vorhanden ist und wie Hoch beispielsweise Kosten sind um einen solchen Mangel zu beseitigen; zugleich dient es der Sicherung von Beweisen in der Form, dass gerichtlich ein bestimmter Zustand dokumentiert wird, bevor sich der Zustand später verändert. Das selbständige Beweisverfahren endet nicht mit einer gerichtlichen Entscheidung, sondern es endet, wenn ein Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen vorliegt. Geregelt ist das selbständige Beweisverfahren in den §§ 485 ff ZPO