Textform
Ist eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird (§ 126 b BGB). Im Gegensatz zur Schriftform benötigt eine Erklärung in Textform keine eigenhändige Unterschrift (Beispiele: Fax, E-Mail, Fotokopie einer original unterschriebenen Erklärung).