Bei einem Risikoausschluss wird ein bestimmter Gefahrumstand von Anfang an vom Versicherungsschutz ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme.
Bei einem Risikoausschluss wird ein bestimmter Gefahrumstand von Anfang an vom Versicherungsschutz ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme.