Nachprüfungsverfahren

Wenn bei einer Berufsunfähigkeit die Leistungspflicht der Versicherung anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist, ist die Versicherung berechtigt, das Fortbestehen ihrer Leistungspflicht nachzuprüfen, sog. Nachprüfungsverfahren. Hierfür darf sie die Zustimmung zur Einholung von ärztlichen Auskünften verlangen, sowie das sich die/der Versicherte ärztlich untersuchen lässt.