Eheliche Güterstände

Es gibt drei eheliche Güterstände, nämlich, die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche geregelte Güterstand, der als Folge der Heirat eintritt. Wenn die Eheleute einen anderen Güterstand wählen wollen (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) muss dies in einem notariellen Ehevertrag erfolgen.