Nach der rechtskräftigen Scheidung ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt zu bezahlen. Nachehelicher Unterhalt kommt in Betracht, wegen Betreuung eines Kindes, wegen hohen Alters, wegen ehebedingter Krankheit, wegen unverschuldeter Erwerbslosigkeit oder als Aufstockungsunterhalt bei unterschiedlich hohem Einkommen der Ehegatten. Nachehelicher Unterhalt kann zeitlich beschränkt werden, d. h. er wird dann nur für eine gewisse Dauer bezahlt, die u. a. von der Ehedauer abhängt.