Der Kindesunterhalt ist im Falle der Trennung und der Scheidung der Eltern als Barunterhalt in monatlichen Beträgen von dem Elternteil zu bezahlen, bei dem das Kind nicht lebt. Die Zahlung erfolgt bei minderjährigen Kindern an anderen Elternteil, bei volljährigen Kindern an das Kind selbst. Kindesunterhalt ist bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung zu leisten. Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und nach Einkommens- und Altersstufen.