In der Düsseldorfer Tabelle sind die Unterhaltssätze für den Kindesunterhalt ausgewiesen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist in 10 Einkommensgruppen unterteilt, die niedrigste Einkommensgruppe geht bis zu einem Nettoeinkommen von 1.900,00 €, die höchste Einkommensgruppe von 5.101,00 bis 5.500,00 €.

Die Düsseldorfer Tabelle ist in vier Altersstufen eingeteilt, Altersstufe I: 0 – 5 Jahre, Altersstufe II, 6 – 11 Jahre, Altersstufe III 12 – 17 Jahre und Altersstufe IV ab 18 Jahre.

Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltspflichten aus. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten können Zu- oder Abschläge zum Tabellenunterhalt erfolgen.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.