Die vorvertragliche Anzeigenpflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt und betrifft Angaben, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages, also im Versicherungsantrag, gemacht werden müssen. Das sind z. B. die Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Lebens- Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung.