Obliegenheiten erfordern vom Versicherungsnehmer gewisse Verhaltensweisen um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und bestimmen Rechtsfolgen nur für die willkürliche und schuldhafte Verletzung. Es gibt gesetzliche, sowie vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Außerdem Obliegenheiten, die vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen sind, sowie Obliegenheiten, die nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen sind, z. B. vertragliche Anzeige- und Aufklärungsobliegenheiten.