Ist die schriftliche Vereinbarung, dass die Miete sich nach dem vom statistischen Bundesamt jährlich ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland orientieren soll. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Wird eine Indexmiete vereinbart, so muss die Miete jeweils für ein Jahr unverändert bleiben, die Mieterhöhung jeweils schriftlich geltend gemacht und die Berechnung der neuen Mietforderung offengelegt werden. Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist auf die Fälle beschränkt, in denen Vermieter durch gesetzliche oder behördliche Auflagen zur Modernisierung veranlasst werden (§557b BGB).