Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, voraussichtlich auf Dauer, nicht mehr ausüben kann. In der Regel reicht es aus, dass der zuletzt ausgeübte Beruf, zumindest zu 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Es können aber auch andere %-mäßige Einschränkungen der Berufsausübung in den Versicherungsbedingungen vereinbart sein.