Unter einem Berliner Testament versteht man ein gemeinschaftliches Testament in dem sich Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen mit der Maßgabe, dass der Nachlass nach dem Tod des Längstlebenden an Dritte, z.B. die gemeinsamen Kinder, fallen soll. Um dem Ehepartner das gemeinsame Vermögen zu erhalten wird zudem in der Regel bestimmt, dass die Kinder zum Schluss nur dann erben, wenn sie nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils nicht ihren Pflichtteil verlangt haben.