Ein Behindertentestament ist eine erbrechtliche Regelung, die dem Behinderten Kind zu Lebzeiten neben den Leistungen der Sozialhilfe laufende Einnahmen verschaffen, den Nachlass aber dem Zugriff des Sozialhilfeträger entziehen soll. Der Erbteil des behinderten Kindes muss dabei geringfügig höher als der Pflichtteil sein und von einem Testamentsvollstrecker verwaltet werden. In der Regel beinhaltet ein derartiges Testament auch konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich (BGH NJW 2020,58)