Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

Zum Jahresanfang sind die Bedarfssätze des Kindesunterhaltes angepasst worden. Der Mindestunterhalt beträgt seit Jahresbeginn nun:

                  • 393 Euro für Kinder bis einschließlich 5 Jahre statt bisher 369 Euro
                  • 451 Euro für Kinder zwischen 6 bis einschließlich 11 Jahre statt bisher 424 Euro
                  • 528 Euro für Kinder zwischen 12 bis einschließlich 17 Jahre statt bisher 497 Euro
                  • 564 Euro für volljährige Kinder über 18 Jahre statt bisher 530 Euro

Beim Kindesunterhalt ist zudem das Kindergeld zu berücksichtigen, das sich zum Jahresbeginn ebenfalls erhöht hat und nunmehr beträgt:

        • 219 Euro für ein erstes und zweites Kind
        • 225 Euro für ein drittes Kind und
        • 250 Euro ab dem vierten Kind

Die Hälfte des Kindergeldes ist vom jeweils geschuldeten Unterhalt abzuziehen. Die Einkommensgruppen und der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen blieben unverändert.

Unterhaltsempfänger und Unterhaltszahler sollten aufgrund der Änderungen prüfen, ob sie angemessenen Unterhalt erhalten beziehungsweise zahlen. Das gilt besonders, wenn ein dynamischer Unterhaltstitel vorliegt.