Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

Ab dem 01.01.2023 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Bedarfsätze wurden deutlich, um ca. 10% angehoben:

Ab dem 01.01.2023 beträgt der Mindestunterhalt = Mindestbedarf

  • 437,00 € für Kinder bis einschließlich 5 Jahre statt bisher 396,00 €
  • 502,00 € für Kinder zwischen 6 bis einschließlich 11 Jahre statt bisher 455,00 €
  • 588,00 € für Kinder zwischen 12 bis einschließlich 17 Jahre statt bisher 533,00 €
  • 628,00 € für volljährige Kinder über 18 Jahre statt bisher 569,00 €

Von den Bedarfsätzen ist das hälftige Kindergeld abzuziehen. Das Kindergeld hat sich ab 01.01.2023 auf 250,00 € erhöht. Da die Kindergelderhöhung deutlich niedriger ist, als die Erhöhung der Bedarfssätze erhöht sich ab 01.01.2023 der zu zahlende Unterhalt.

Auch der notwendige Eigenbedarf der dem Unterhaltsverpflichteten zu verbleiben hat, wurde ab 01.01.2023 deutlich angehoben. Dieser beträgt:

gegenüber minderjährigen Kindern:

  • Falls erwerbstätig: 1.370,00 €
  • Falls nicht erwerbstätig: 1.120,00 €

gegenüber dem getrenntlebenden Ehegatten:

  • Falls erwerbstätig: 1.510,00 €
  • Falls nicht erwerbstätig: 1.385,00 €

Die neue Düsseldorfer Tabelle können Sie hier herunterladen:

Düsseldorfer Tabelle