Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

Ab 01.01.2022 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle sind die Bedarfssätze des Kindesunterhaltes geringfügig angepasst worden. Ansonsten hat sich im Wesentlichen geändert, dass

  • die Düsseldorfer Tabelle nunmehr auch für höhere Einkommensgruppen fortgeschrieben wird und für den Kindesunterhalt Bedarfssätze bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000,00 € monatlich ausgewiesen werden,
  • beim Ehegattenunterhalt als Erwerbsanreiz nunmehr einheitlich 10 % zu berücksichtigen ist, wie dies bisher schon gemäß den Süddeutschen Leitlinien galt.

Ab 01.01.2022 beträgt der Mindestunterhalt

  • 396 Euro für Kinder bis einschließlich 5 Jahre statt bisher 393 Euro
  • 455 Euro für Kinder zwischen 6 bis einschließlich 11 Jahre statt bisher 451 Euro
  • 533 Euro für Kinder zwischen 12 bis einschließlich 17 Jahre statt bisher 528 Euro
  • 569 Euro für volljährige Kinder über 18 Jahre statt bisher 564 Euro

Von den Bedarfssätzen ist die Hälfte des Kindergeldes abzuziehen. Das Kindergeld
hat sich nicht erhöht und blieb unverändert. Unverändert blieb auch die Höhe des
monatlichen Eigenbedarfs des Unterhaltspflichtigen.

Die neue Düsseldorfer Tabelle können Sie hier herunterladen:

Düsseldorfer Tabelle