BGH-Urteil zur Erhebung von Gesundheitsdaten durch den Versicherer
BGH-Urteil vom 05.07.2017 – IV ZR 121/15 1. § 213 VVG steht der Zulässigkeit so genannter allgemeiner Schweigepflichtent- bindungen nicht entgegen. Der Versicherer darf im Rahmen seiner Leistungsprüfung dem Versicherten die Erteilung einer solchen Erklärung aber regelmäßig nicht abverlangen (Fortführung des Senatsurteils vom 22. Februar