Restwert – Inanspruchnahme des Restwertmarktes im Internet
BGH Urt. Vom 25.06.2019 – VI ZR 358/18 Der BGH hat mit Urteil vom 25.06.20219 – VI ZR 358/18 eine neue Weiche gestellt, zur Inanspruchnahme des Restwertmarktes im Internet durch den Geschädigten. Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls in der Regel