Formulare zum Download

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Vollmacht
Antrag auf Beratungshilfe
Prozesskosten- / Verfahrenskostenhilfe
Ehescheidung Fragebogen
Unfallfragebogen / Verkehrsunfall
Entbindungserklärung Schweigepflicht

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Hinweise zur Datenverarbeitung
Düsseldorfer Tabelle

Vergütung

Im Regelfall und wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung unserer anwaltlichen Leistungen nach den gesetzlich geregelten Gebühren. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Gegenstandswert, sowie dem Umfang der Tätigkeit. Nach der Höhe der Gegenstandswerte sind die gesetzlichen Gebühren dann in Tabellenbeträgen festgelegt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, die nach dem RVG geschuldeten Gebühren nicht zu unterschreiten.

In Fällen, in denen eine Abrechnung nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert nicht angezeigt ist, bieten wir unsere Dienstleistung unter Abschluss einer schriftlichen Honorarvereinbarung zu marktgerechten Stundensätzen oder angemessenen Pauschalhonoraren an.

Mandanten mit ständigem Bedarf an außergerichtlicher Rechtsberatung bieten wir die Möglichkeit zum Abschluss eines Beratungsvertrages an. Die Höhe des monatlich zu entrichtenden Beratungshonorars bemisst sich nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, ist die kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für uns selbstverständlich. Sie sollten beachten, dass die Rechtsschutzversicherung nicht jeden Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abdeckt und ggf. auch eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Im Falle, dass Sie die Kosten der Rechtsverfolgung nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht Beratungshilfe für die außergerichtliche Rechtsverfolgung und Prozesskostenhilfe für die gerichtlichen Rechtsverfolgung zu beantragen. Die Formulare für die Beratungs- oder Prozesskostenhilfe können Sie nebst Ausfüllhinweisen unter „Formulare zum Download“ herunterladen. Bei der Beantragung der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe sind wir auch gerne behilflich.

Kosten sind für uns kein Tabuthema, sprechen Sie uns gerne darauf an.

Gebührentabelle